Losverfahren (Nachrückverfahren, Clearingsverfahren)

Das Losverfahren im Bereich Medizin ist eine notenspiegelunabhängige und von sehr viel Glück geprägte Art, einen Studienplatz zu erhalten. Es ist nicht dasselbe wie das Nachrückverfahren: Im Nachrückverfahren, bei hochschulstart „Koordiniertes Nachrücken“ genannt, werden frei gebliebene Plätze nach den Ranglisten des zentralen Verfahrens vergeben. Daran nimmt nur teil, wer sich fristgerecht bei hochschulstart beworben, keine Zulassung erhalten und sich gesondert für das Nachrücken angemeldet hat. Erst die Studienplätze, die danach noch frei sind oder später wieder frei werden, verlosen viele Universitäten in eigener Regie nach dem Zufallsprinzip. Nicht jede Universität bietet diese Methode an. Die Fristen können sich von Universität zu Universität unterscheiden. Da das Losverfahren erst nach sämtlichen Auswahlverfahren stattfindet, kann es durchaus vorkommen, dass eine Zulassung zum Medizinstudium erst mitten im laufenden Semester ausgesprochen wird.

Wichtig ist, dass sich für das Losverfahren erneut beworben werden muss! Eine automatische Teilnahme nach einer Ablehnung im Hauptauswahlverfahren erfolgt nicht!
Bietet die Hochschule ein Losverfahren an, so gibt es häufig auf der jeweiligen Internetseite der Uni ein passendes Dokument zum Download.